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Wenn die Infusion endet, wer bezahlt dann die Pflege?

Autorenbild: ignatius ounde
ignatius ounde
vor 1 Minute
4 Min. Lesezeit

Eine Patientin erhielt ihre Krebstherapie im Spital und ging anschliessend nach Hause.

Einige Tage später meldete sie sich telefonisch. Sie hatte Durchfall, fühlte sich erschöpft und war unsicher, ob ihre Beschwerden mit der Therapie zusammenhingen.

Für die Patientin war es ein Anruf. Für uns als spezialisierte Onkologiepflegefachpersonen begann eine wichtige klinische Beurteilung.

Welche Therapie hatte sie erhalten? Seit wann bestanden die Beschwerden? Wie häufig hatte sie Durchfall? Konnte sie ausreichend trinken? Gab es weitere Symptome?

Wir mussten mögliche Warnzeichen erkennen, die Situation einschätzen und bei Bedarf gemeinsam mit dem ärztlichen Team die nächsten Schritte einleiten.

Ein solches Gespräch kann dazu beitragen, eine Komplikation frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig eine Behandlung einzuleiten.

Genau diese Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Onkologiepflege. Sie findet häufig ausserhalb der eigentlichen Medikamentenverabreichung statt und genau hier beginnt das Problem der Finanzierung.


Die Arbeit ist da. Die Finanzierung bleibt eine offene Frage.


Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz das neue ambulante Tarifsystem TARDOC. Es bestimmt, wie einzelne ambulante ärztliche Leistungen vergütet werden. Für die spezialisierte Onkologiepflege hat die Umstellung erhebliche Fragen aufgeworfen.

Unter dem früheren Tarifsystem TARMED bestanden eigene Tarifpositionen für die ambulante Betreuung onkologischer Patientinnen und Patienten durch Fachpersonen ausserhalb der Ärzteschaft.

Mit TARDOC sind diese spezifischen Positionen weggefallen. Die Vergütung spezialisierter nichtärztlicher Überwachungsleistungen ist nun stärker an die Verabreichung von Infusionen gekoppelt.

Onkologiepflege Schweiz weist in ihrem Positionspapier vom October 2026 darauf hin, dass dadurch wesentliche Leistungen der spezialisierten Pflege je nach Behandlungssituation deutlich tiefer oder gar nicht vergütet werden. Dazu gehören insbesondere Beratung, Patientenaufklärung, Nebenwirkungsmanagement und die Koordination der Behandlung.


Was bedeutet das konkret?

Ein Spital beschäftigt spezialisierte Pflegefachpersonen, damit Patientinnen und Patienten sicher durch ihre Krebstherapie begleitet werden können.

Diese Fachpersonen benötigen Zeit für Gespräche, telefonische Beratung, klinische Beurteilungen und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen.

All diese Leistungen verursachen Kosten.

Wenn das Tarifsystem diese Arbeit unzureichend berücksichtigt, entsteht für die ambulanten Behandlungszentren eine Finanzierungslücke.

Die Einrichtungen müssen dann entscheiden, wie sie die notwendige Betreuung weiterhin anbieten und finanzieren können. ich sehe hier ein problem unzureichende Finanzierung kann ein Problem der Patientenversorgung entstehen.


Die Infusion dauert kürzer. Der Betreuungsbedarf bleibt.


Am diesjährigen SONK-Seminar in St. Gallen wurde unter anderem über die Entwicklung moderner ambulanter Krebstherapien gesprochen.

Ein Beispiel sind subkutane Behandlungen. Dabei wird ein Medikament unter die Haut verabreicht. Bei bestimmten Therapien verkürzt sich dadurch die Verabreichungszeit erheblich.

Für Patientinnen und Patienten kann das eine spürbare Erleichterung bedeuten.

Aus pflegerischer Sicht bleibt jedoch eine entscheidende Frage: Wie stellen wir sicher, dass die Menschen auch bei kürzeren Behandlungsterminen die notwendige Beratung und Begleitung erhalten?

Die Patientin braucht weiterhin Informationen zu ihrer Therapie. Ihre Beschwerden müssen beurteilt und mögliche Nebenwirkungen frühzeitig erkannt werden.

Die kürzere Verabreichungszeit bedeutet somit keineswegs automatisch einen entsprechend geringeren pflegerischen Aufwand.

Wenn die Vergütung hauptsächlich an die Medikamentenverabreichung gekoppelt ist, wird die Finanzierung dieser zusätzlichen Betreuungsarbeit zu einer zentralen Herausforderung.

Genau diese Entwicklung macht die aktuelle Diskussion um TARDOC für die ambulante Onkologie so relevant.


Was geschieht, wenn diese Arbeit nicht mehr ausreichend finanziert wird?


Stellen wir uns vor, ein ambulantes Onkologiezentrum muss seine Ausgaben reduzieren, weil bestimmte pflegerische Leistungen nicht ausreichend vergütet werden.

Was geschieht mit den telefonischen Beratungsgesprächen? Wie viel Zeit steht weiterhin für die Aufklärung vor einer neuen Therapie zur Verfügung? Wer begleitet die Patientinnen und Patienten, die ihre Krebsmedikamente selbstständig zu Hause einnehmen?

Onkologiepflege Schweiz warnt in ihrem Positionspapier davor, dass bei einer unzureichenden Finanzierung genau solche Angebote unter Druck geraten können.

Für die Betroffenen könnte dies bedeuten, dass sie bei Beschwerden länger auf fachliche Unterstützung warten müssen oder mögliche Nebenwirkungen erst bei einer späteren Konsultation erkannt werden.

Eine vermeidbare Komplikation kann dann eine Notfallbehandlung oder einen Spitalaufenthalt erforderlich machen.

Das hat auch eine wirtschaftliche Dimension.

Wenn eine frühzeitige fachliche Beurteilung eine schwere Komplikation verhindert, kann sie dazu beitragen, zusätzliche Behandlungskosten zu vermeiden.

Die Finanzierung spezialisierter Onkologiepflege betrifft deshalb sowohl die Patientensicherheit als auch den verantwortungsvollen Einsatz der finanziellen Mittel im Gesundheitswesen.


Die Frage ist inzwischen im Bundeshaus angekommen


Mit der parlamentarischen Interpellation 26.3089  wurde die Finanzierung der spezialisierten Onkologiepflege auch auf Bundesebene thematisiert.

Dabei geht es um die Frage, wie die Aufgaben qualifizierter Pflegefachpersonen im neuen Tarifsystem berücksichtigt werden und wie eine angemessene Vergütung der Betreuung komplexer Krebstherapien gewährleistet werden kann.

Der Bundesrat sieht derzeit keine systematische Verschlechterung der tariflichen Abbildung spezialisierter onkologischer Leistungen. Zugleich verweist er darauf, dass sich die konkreten Auswirkungen des neuen Systems erst in der praktischen Anwendung zeigen werden.

Onkologiepflege Schweiz beschreibt hingegen bereits konkrete Lücken in der Vergütung spezialisierter Pflegeleistungen und fordert eine sachgerechte tarifliche Abbildung sowie eine Übergangslösung zur Sicherung bestehender Betreuungsangebote.

Um die Auswirkungen auf die Versorgung beurteilen zu können, braucht es deshalb konkrete Daten aus dem Pflegealltag.

Welche Leistungen werden erbracht? Welche davon werden angemessen vergütet? Welche Auswirkungen hat die neue Tarifstruktur auf die Zeit, die Pflegefachpersonen für ihre Patientinnen und Patienten zur Verfügung haben?

An diesen Fragen wird sich zeigen, wie gut die Finanzierung mit der Realität der modernen ambulanten Krebsversorgung übereinstimmt.


Was für mich am Ende zählt


Ich denke nochmals an die Patientin, die einige Tage nach ihrer Krebstherapie wegen ihrer Beschwerden angerufen hat.

In diesem Moment brauchte sie eine Fachperson, die ihre Therapie kannte, ihre Symptome richtig einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten konnte.

Sie brauchte Sicherheit und Orientierung. Genau dafür sind wir als spezialisierte Onkologiepflegefachpersonen ausgebildet.

Die moderne Krebsmedizin ermöglicht es immer mehr Menschen, ihre Behandlung ambulant zu erhalten und einen grossen Teil ihres Alltags zu Hause zu verbringen.

Damit verlagert sich auch ein Teil der Verantwortung für die Behandlung in das häusliche Umfeld. Die spezialisierte Onkologiepflege übernimmt dabei eine wesentliche Funktion zwischen den Behandlungsterminen.

Eine moderne Krebstherapie braucht deshalb auch eine Finanzierung, die den tatsächlichen pflegerischen Betreuungsbedarf berücksichtigt.

Denn am Ende geht es um die Frage, ob ein Mensch mit Krebs auch dann die notwendige fachliche Unterstützung erhält, wenn die Infusion längst beendet ist.

 
 
 

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