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Eine Patientin erhielt ihre Krebstherapie im Spital und ging anschliessend nach Hause.

Einige Tage später meldete sie sich telefonisch. Sie hatte Durchfall, fühlte sich erschöpft und war unsicher, ob ihre Beschwerden mit der Therapie zusammenhingen.

Für die Patientin war es ein Anruf. Für uns als spezialisierte Onkologiepflegefachpersonen begann eine wichtige klinische Beurteilung.

Welche Therapie hatte sie erhalten? Seit wann bestanden die Beschwerden? Wie häufig hatte sie Durchfall? Konnte sie ausreichend trinken? Gab es weitere Symptome?

Wir mussten mögliche Warnzeichen erkennen, die Situation einschätzen und bei Bedarf gemeinsam mit dem ärztlichen Team die nächsten Schritte einleiten.

Ein solches Gespräch kann dazu beitragen, eine Komplikation frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig eine Behandlung einzuleiten.

Genau diese Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Onkologiepflege. Sie findet häufig ausserhalb der eigentlichen Medikamentenverabreichung statt und genau hier beginnt das Problem der Finanzierung.


Die Arbeit ist da. Die Finanzierung bleibt eine offene Frage.


Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz das neue ambulante Tarifsystem TARDOC. Es bestimmt, wie einzelne ambulante ärztliche Leistungen vergütet werden. Für die spezialisierte Onkologiepflege hat die Umstellung erhebliche Fragen aufgeworfen.

Unter dem früheren Tarifsystem TARMED bestanden eigene Tarifpositionen für die ambulante Betreuung onkologischer Patientinnen und Patienten durch Fachpersonen ausserhalb der Ärzteschaft.

Mit TARDOC sind diese spezifischen Positionen weggefallen. Die Vergütung spezialisierter nichtärztlicher Überwachungsleistungen ist nun stärker an die Verabreichung von Infusionen gekoppelt.

Onkologiepflege Schweiz weist in ihrem Positionspapier vom October 2026 darauf hin, dass dadurch wesentliche Leistungen der spezialisierten Pflege je nach Behandlungssituation deutlich tiefer oder gar nicht vergütet werden. Dazu gehören insbesondere Beratung, Patientenaufklärung, Nebenwirkungsmanagement und die Koordination der Behandlung.


Was bedeutet das konkret?

Ein Spital beschäftigt spezialisierte Pflegefachpersonen, damit Patientinnen und Patienten sicher durch ihre Krebstherapie begleitet werden können.

Diese Fachpersonen benötigen Zeit für Gespräche, telefonische Beratung, klinische Beurteilungen und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen.

All diese Leistungen verursachen Kosten.

Wenn das Tarifsystem diese Arbeit unzureichend berücksichtigt, entsteht für die ambulanten Behandlungszentren eine Finanzierungslücke.

Die Einrichtungen müssen dann entscheiden, wie sie die notwendige Betreuung weiterhin anbieten und finanzieren können. ich sehe hier ein problem unzureichende Finanzierung kann ein Problem der Patientenversorgung entstehen.


Die Infusion dauert kürzer. Der Betreuungsbedarf bleibt.


Am diesjährigen SONK-Seminar in St. Gallen wurde unter anderem über die Entwicklung moderner ambulanter Krebstherapien gesprochen.

Ein Beispiel sind subkutane Behandlungen. Dabei wird ein Medikament unter die Haut verabreicht. Bei bestimmten Therapien verkürzt sich dadurch die Verabreichungszeit erheblich.

Für Patientinnen und Patienten kann das eine spürbare Erleichterung bedeuten.

Aus pflegerischer Sicht bleibt jedoch eine entscheidende Frage: Wie stellen wir sicher, dass die Menschen auch bei kürzeren Behandlungsterminen die notwendige Beratung und Begleitung erhalten?

Die Patientin braucht weiterhin Informationen zu ihrer Therapie. Ihre Beschwerden müssen beurteilt und mögliche Nebenwirkungen frühzeitig erkannt werden.

Die kürzere Verabreichungszeit bedeutet somit keineswegs automatisch einen entsprechend geringeren pflegerischen Aufwand.

Wenn die Vergütung hauptsächlich an die Medikamentenverabreichung gekoppelt ist, wird die Finanzierung dieser zusätzlichen Betreuungsarbeit zu einer zentralen Herausforderung.

Genau diese Entwicklung macht die aktuelle Diskussion um TARDOC für die ambulante Onkologie so relevant.


Was geschieht, wenn diese Arbeit nicht mehr ausreichend finanziert wird?


Stellen wir uns vor, ein ambulantes Onkologiezentrum muss seine Ausgaben reduzieren, weil bestimmte pflegerische Leistungen nicht ausreichend vergütet werden.

Was geschieht mit den telefonischen Beratungsgesprächen? Wie viel Zeit steht weiterhin für die Aufklärung vor einer neuen Therapie zur Verfügung? Wer begleitet die Patientinnen und Patienten, die ihre Krebsmedikamente selbstständig zu Hause einnehmen?

Onkologiepflege Schweiz warnt in ihrem Positionspapier davor, dass bei einer unzureichenden Finanzierung genau solche Angebote unter Druck geraten können.

Für die Betroffenen könnte dies bedeuten, dass sie bei Beschwerden länger auf fachliche Unterstützung warten müssen oder mögliche Nebenwirkungen erst bei einer späteren Konsultation erkannt werden.

Eine vermeidbare Komplikation kann dann eine Notfallbehandlung oder einen Spitalaufenthalt erforderlich machen.

Das hat auch eine wirtschaftliche Dimension.

Wenn eine frühzeitige fachliche Beurteilung eine schwere Komplikation verhindert, kann sie dazu beitragen, zusätzliche Behandlungskosten zu vermeiden.

Die Finanzierung spezialisierter Onkologiepflege betrifft deshalb sowohl die Patientensicherheit als auch den verantwortungsvollen Einsatz der finanziellen Mittel im Gesundheitswesen.


Die Frage ist inzwischen im Bundeshaus angekommen


Mit der parlamentarischen Interpellation 26.3089  wurde die Finanzierung der spezialisierten Onkologiepflege auch auf Bundesebene thematisiert.

Dabei geht es um die Frage, wie die Aufgaben qualifizierter Pflegefachpersonen im neuen Tarifsystem berücksichtigt werden und wie eine angemessene Vergütung der Betreuung komplexer Krebstherapien gewährleistet werden kann.

Der Bundesrat sieht derzeit keine systematische Verschlechterung der tariflichen Abbildung spezialisierter onkologischer Leistungen. Zugleich verweist er darauf, dass sich die konkreten Auswirkungen des neuen Systems erst in der praktischen Anwendung zeigen werden.

Onkologiepflege Schweiz beschreibt hingegen bereits konkrete Lücken in der Vergütung spezialisierter Pflegeleistungen und fordert eine sachgerechte tarifliche Abbildung sowie eine Übergangslösung zur Sicherung bestehender Betreuungsangebote.

Um die Auswirkungen auf die Versorgung beurteilen zu können, braucht es deshalb konkrete Daten aus dem Pflegealltag.

Welche Leistungen werden erbracht? Welche davon werden angemessen vergütet? Welche Auswirkungen hat die neue Tarifstruktur auf die Zeit, die Pflegefachpersonen für ihre Patientinnen und Patienten zur Verfügung haben?

An diesen Fragen wird sich zeigen, wie gut die Finanzierung mit der Realität der modernen ambulanten Krebsversorgung übereinstimmt.


Was für mich am Ende zählt


Ich denke nochmals an die Patientin, die einige Tage nach ihrer Krebstherapie wegen ihrer Beschwerden angerufen hat.

In diesem Moment brauchte sie eine Fachperson, die ihre Therapie kannte, ihre Symptome richtig einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten konnte.

Sie brauchte Sicherheit und Orientierung. Genau dafür sind wir als spezialisierte Onkologiepflegefachpersonen ausgebildet.

Die moderne Krebsmedizin ermöglicht es immer mehr Menschen, ihre Behandlung ambulant zu erhalten und einen grossen Teil ihres Alltags zu Hause zu verbringen.

Damit verlagert sich auch ein Teil der Verantwortung für die Behandlung in das häusliche Umfeld. Die spezialisierte Onkologiepflege übernimmt dabei eine wesentliche Funktion zwischen den Behandlungsterminen.

Eine moderne Krebstherapie braucht deshalb auch eine Finanzierung, die den tatsächlichen pflegerischen Betreuungsbedarf berücksichtigt.

Denn am Ende geht es um die Frage, ob ein Mensch mit Krebs auch dann die notwendige fachliche Unterstützung erhält, wenn die Infusion längst beendet ist.


Letzten Monat betreute ich eine Patientin, die für einen geplanten Eingriff ins Spital kommen sollte. Vor dem Eingriff brauchten wir einen aktuellen Laborwert aus ihrer Hausarztpraxis.

Die Untersuchung war erfolgt. Das Resultat lag vor. Bei uns im Spital war es noch nicht angekommen.

Die Patientin wartete zu Hause auf unseren Anruf. Wir warteten auf den Laborbefund. Der Eingriff verzögerte sich. Am folgenden Tag rief die Patientin selbst an und fragte, ob sie nun kommen solle. Erst dann kontaktierten wir die Hausarztpraxis, erhielten das Resultat und konnten sie einbestellen.


Zu dieser Geschichte gehört auch unsere eigene Verantwortung: Wir hätten früher bei der Praxis nachfragen müssen. Das E-GD ersetzt diese Verantwortung nicht. Es ersetzt jedoch den unsicheren Übermittlungsweg. Sobald die Praxis oder das Labor ein validiertes Resultat freigibt, soll es im Dossier erscheinen und für das Behandlungsteam verfügbar sein.

Für die Patientin bedeutete diese Situation einen Tag voller Unsicherheit. Für uns im Spital entstanden zusätzliche Telefonate, Abklärungen und organisatorischer Aufwand. Die entscheidende Information existierte bereits. Sie befand sich am falschen Ort.

Das Problem war ein unterbrochener Informationsfluss.


Solche Situationen gehören zum Alltag im Gesundheitswesen. Menschen kommen für eine Kontrolle ins Spital und bleiben aufgrund ihrer Blutwerte plötzlich stationär. Andere werden aus einem Pflegeheim, einer Rehabilitation oder durch die Spitex zugewiesen. Viele haben ihren Medikamentenplan, ihre Wunddokumentation oder wichtige Berichte zu Hause. Einige können selbst Auskunft geben. Andere sind erschöpft, verwirrt oder kognitiv eingeschränkt.



Dann beginnt unsere Suche.


Wir fragen nach Medikamenten und Allergien. Wir möchten wissen, welche Diagnosen relevant sind, wer die Kontaktperson ist und ob eine Patientenverfügung besteht. Bei einem Katheter brauchen wir das Einlagedatum. Bei einer Wunde brauchen wir Angaben zur bisherigen Behandlung. Bei einem Stoma brauchen wir das verwendete Material. Bei einer Person mit eingeschränkter Mobilität müssen wir wissen, welche Hilfsmittel sie verwendet und wie viel Unterstützung sie beim Transfer benötigt.

Jede fehlende Information kostet Zeit. Oft betrifft sie genau jene Menschen, die ihre Situation selbst nur teilweise erklären können.


Darum unterstütze ich das elektronische Gesundheitsdossier. Für mich ist das E-GD zuerst ein Projekt der Patientensicherheit. Danach ist es ein Projekt der professionellen Pflege. Die Technik trägt diese beiden Aufgaben.

Drei Entscheidungen bestimmen seinen Erfolg:

  1. Gesundheitsfachpersonen und Institutionen erhalten verbindliche Vorgaben für die Erfassung und Aktualisierung relevanter Informationen.

  2. Das E-GD enthält einen nationalen pflegerischen Mindestdatensatz mit klarer Verantwortung für Inhalt und Aktualität.

  3. Datenschutz werden konkret geregelt:


Ein Dossier erhält seinen Wert durch seinen Inhalt


Der Bundesrat hat die Vorlage für das neue E-GD im November 2025 ans Parlament überwiesen. Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz soll das Dossier automatisch und kostenlos eröffnet werden. Wer darauf verzichten möchte, kann widersprechen.

Diese Lösung erreicht auch ältere Menschen, Personen mit Demenz und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeinstitutionen. Das heutige elektronische Patientendossier erreichte bis September 2025 lediglich 123’559 Eröffnungen. Die automatische Eröffnung schafft eine breitere Grundlage. BAG zum geplanten E-GD

Die Eröffnung allein schafft zuerst einen digitalen Ort. Sein Wert entsteht durch aktuelle und verlässliche Inhalte.

Dafür braucht es klare Zuständigkeiten. Ärztinnen und Ärzte erfassen Diagnosen, Anordnungen und Behandlungsentscheide. Apotheken aktualisieren relevante Abgabeinformationen. Pflegefachpersonen erfassen den pflegerischen Zustand und Veränderungen im Alltag. Jede Berufsgruppe übernimmt Verantwortung für die Informationen aus ihrem Fachbereich.

Auch der Zeitpunkt zählt. Laboratorien und Arztpraxen sollen validierte Routinebefunde unmittelbar nach ihrer Freigabe, spätestens innerhalb von 24 Stunden, ins E-GD übertragen. Medikamentenänderungen werden nach der fachlichen Prüfung eingetragen. Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen stellen Austritts- und Übertrittsinformationen beim Wechsel in die nächste Institution bereit.


Beim Übertritt müssen die entscheidenden Angaben verfügbar sein: ein aktueller Medikamentenplan, Allergien, eine Patientenverfügung, die Vertretungsregelung und die zuständige Kontaktperson.

Damit sieht eine Pflegefachperson im Spital bei der Aufnahme, welche Unterstützung ein Patient benötigt. Die Spitex weiss beim Austritt, wie sich seine Mobilität verändert hat. Ein Pflegeheim kann die neue Wundbehandlung vorbereiten. Die Hausärztin erhält die relevanten Ergebnisse des Spitalaufenthalts.

Der Mensch trägt seine Versorgungsgeschichte dadurch weniger allein.


Pflegewissen gehört ins E-GD


Ich denke, wir brauchen einen Weg, wie alle relevanten pflegerischen Informationen sichtbar werden, ohne zusätzliche Dokumentation zu schaffen. Dazu gehören etwa Mobilität, Kognition, Wunden, Risiken und das Versorgungsnetz.

Pflegefachpersonen sollen diese Angaben weiterhin im vertrauten System dokumentieren. Die für die weitere Betreuung wichtigen Informationen fliessen automatisch ins E-GD und stehen der nächsten Institution in verständlicher Form zur Verfügung.

Dabei muss erkennbar sein, woher eine Information stammt und wann sie zuletzt aktualisiert wurde. Beim Übertritt prüft die aufnehmende Pflegefachperson, ob die Angaben weiterhin der aktuellen Situation entsprechen


Sensible Daten brauchen abgestufte Zugänge


Gesundheitsdaten berühren den persönlichsten Bereich eines Menschen. Dazu gehören psychiatrische Diagnosen, HIV, Suchterkrankungen, genetische Befunde, sexuelle Gesundheit und Erfahrungen von Gewalt.

Diese Informationen brauchen einen besonderen Schutz. Gleichzeitig können einzelne Angaben für eine sichere Behandlung entscheidend sein.

Die vollständige Medikamentenliste bleibt innerhalb eines definierten Medikamentensicherheitskreises sichtbar. Dazu gehören behandelnde Ärztinnen und Ärzte, zuständige Pflegefachpersonen sowie Apothekerinnen und Apotheker, die Medikamente verordnen, abgeben, richten, verabreichen oder auf Wechselwirkungen prüfen. Einzelne Medikamente können dabei Rückschlüsse auf eine geschützte Diagnose ermöglichen.

Andere Gesundheitsfachpersonen erhalten jene Informationen und Warnhinweise, die sie für ihre konkrete Aufgabe benötigen. Der Zugriff richtet sich nach der Behandlungsbeziehung und der beruflichen Rolle.

Jeder Zugriff wird protokolliert und bleibt für die Patientin oder den Patienten sichtbar. Bei einem medizinischen Notfall ermöglicht ein zeitlich begrenzter Zugang den Zugriff auf den Sicherheitskern.

Gewalterfahrungen verdienen den höchsten Schutz. Eine angehörige oder bevollmächtigte Person kann selbst Teil der Gefährdung sein. Deshalb braucht dieser Bereich eigene Zugriffs- und Vertretungsregeln. Der Schutz beginnt bereits bei der Frage, wer erkennen kann, dass ein solcher Eintrag existiert.

Patientinnen und Patienten sollen sehen können, wer ihr Dossier geöffnet hat. Sie sollen eigene Dokumente ergänzen, sachliche Fehler melden und ihre Zugriffsrechte verständlich verwalten können.


Vertrauen braucht eine klare gesetzliche Grenze


Das Datenschutzrecht schützt Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Personendaten. Das Berufsgeheimnis schützt Informationen innerhalb der Behandlung. Der EGDG-Entwurf sieht für eine unerlaubte Einsicht oder Speicherung eine Busse bis 100’000 Franken vor.

Eine weitere Regelung braucht die spätere Zweckentfremdung. Das Gesetz sollte auch das Anfordern, Beschaffen und Verwenden von E-GD-Daten oder daraus abgeleiteten Gesundheitsinformationen für Versicherungs- und Beschäftigungsentscheide ausdrücklich erfassen.

Versicherer und Arbeitgeber bleiben damit vom Zugriff und von der Verwendung dieser Daten für ihre Entscheide ausgeschlossen. Forschung erfolgt mit informierter Zustimmung oder mit wirksam anonymisierten Daten.

Vertrauen entsteht durch Transparenz, klare Grenzen und überprüfbare Verantwortung.



Die richtige Information im richtigen Moment


Der Wert des E-GD wird sich künftig im Alltag zeigen: Ein Laborresultat wird nach der Validierung dort verfügbar sein, wo die nächste Entscheidung getroffen wird. Die Patientin wird rechtzeitig Bescheid erhalten, und ihre Behandlung kann vorbereitet werden.

Beim Übertritt aus einem Pflegeheim wird die Pflegefachperson die relevanten Angaben zu Mobilität, Kognition, Wunden und Kontaktpersonen einsehen können. Sie wird daran anknüpfen und die aktuelle Situation selbst beurteilen.

Das E-GD soll Informationen, Institutionen und Gesundheitsfachpersonen miteinander verbinden. Mit klaren Zuständigkeiten, geschützten Zugängen und aktuellen Inhalten kann daraus ein Instrument entstehen, das Patientinnen und Patienten sicher durch das Gesundheitswesen begleitet.

Es ist kurz nach acht, ich stehe mit dem Verlegungsbett auf dem Gang, und die Patientin sieht mich an, als hätte ich ihr eine schlechte Nachricht gebracht.

«Warum komme ich jetzt in ein Einzelzimmer? Ist etwas passiert?»

Für uns steckt hinter so einer Verlegung meistens Organisation: eine Bettenplanung, eine Isolation, ein freier Platz. Für den Menschen im Bett ist es oft etwas ganz anderes. Ein Zimmerwechsel im Spital ist nie nur ein Zimmerwechsel.

Andere erleben denselben Moment umgekehrt. Die Tür geht auf, und ich sehe, wie jemand sich sichtlich entspannt: eigenes Bad, kein Fernseher vom Nachbarbett, kein Schnarchen um drei Uhr morgens. Endlich Ruhe. Endlich Raum für ein Gespräch mit den Angehörigen, ohne dass drei fremde Leute mithören.

Zwei Reaktionen auf dieselbe Tür und zwei Grenzen, die ganz unterschiedlich verlaufen. Im Einzelzimmer ist es die Wand, hinter der ein Mensch mit der Zeit allein bleibt. Im Mehrbettzimmer ist es der Vorhang, der zwar den Blick, aber kaum ein Gespräch aufhält. Beide Grenzen begegnen mir im Alltag ständig. Beide verlangen etwas anderes von uns.


Wenn der ganze Spitalalltag ins Zimmer kommt


Manche Patientinnen und Patienten holen sich ihr Leben trotzdem aus dem Zimmer heraus, auch wenn sie allein liegen. Sie gehen auf dem Gang spazieren, setzen sich in den Aufenthaltsraum, sprechen mit wem auch immer gerade vorbeikommt.

Bei anderen sehe ich das Gegenteil. Sie bleiben, Stunde um Stunde, im selben Bett, im selben Zimmer und ehrlich gesagt: Der Spitalalltag macht es ihnen leicht, genau das zu tun. Das Essen kommt. Die Pflege kommt. Die Visite kommt. Die Medikamente kommen. Der Besuch kommt. Dann geht die Tür wieder zu, und nichts zwingt jemanden, selbst aufzustehen.

Wer geschwächt ist, wer sich draussen unsicher fühlt, wer einfach keine Energie mehr für Eigeninitiative hat, der bleibt weil ihm niemand einen Grund gibt, es anders zu machen.

Im Mehrbettzimmer passiert das von selbst. Jemand steht auf, ein anderer bekommt Besuch, zwei reden übers Mittagessen, jemand erzählt, wie die Untersuchung war. Man hört einfach eine Stimme. Im Einzelzimmer muss dieselbe Begegnung erst gemacht werden, aktiv, von uns, oder es passiert gar nicht.

Ein Einzelzimmer braucht manchmal mehr als eine offene Tür

Wenn mir auffällt, dass jemand seit Stunden nicht draussen war, frage ich mich nicht zuerst nach Schmerzen oder Medikamenten. Ich frage mich: Geniesst dieser Mensch gerade seine Ruhe, oder ist das Zimmer langsam zu seiner ganzen Welt geworden?

Die Antwort ist selten dieselbe. Manche wollen raus, trauen sich aber allein nicht. Anderen fehlt schlicht ein Grund, ein Anlass, eine Einladung. Wieder andere haben so wenig Kraft, dass ihre Welt Schritt für Schritt auf Bett, Sessel und Badezimmer schrumpft, ohne dass es jemandem sofort auffällt und dann reicht manchmal wirklich wenig. Ein Stück gemeinsam über den Gang. Für das Mittagessen aufstehen und sich an den Tisch setzen statt im Bett zu essen. Den Angehörigen beim Besuch vorschlagen, eine kleine Runde zu drehen. Oder einfach: «Kommen Sie, wir gehen mal raus.»

Klingt unspektakulär, ich weiss. Ist es aber nicht. Wer das Zimmer verlässt, sieht etwas anderes als die immer gleiche Zimmerdecke. Begegnet jemandem. Erlebt für ein paar Minuten eine Welt, die nicht aus Bett, Infusionsständer und Visite besteht. Das ist Pflege, auch wenn es in keiner Leistungsziffer auftaucht.


Im Mehrbettzimmer entsteht eine eigene Gemeinschaft


Ob zu zweit, zu dritt oder zu viert: Sobald mehrere Menschen über Tage denselben Raum teilen, entsteht etwas, das wir nicht planen und kaum steuern können. Man redet über die Untersuchung, die Familie, das Essen, die letzte Nacht. Der eine weiss oft schon, worauf der andere gerade wartet. Man muntert sich gegenseitig auf, tauscht Tipps aus, hilft mit Kleinigkeiten.

Auch Stimmungen springen über, das ist mir immer wieder aufgefallen. Ärger über das Essen oder die Abläufe steckt an. Aber genauso Humor, genauso Zuversicht. Ich habe Zimmer erlebt, in denen sich vier fremde Menschen innerhalb weniger Tage gegenseitig durch eine schwere Zeit getragen haben.

Das ist eine der stillen Stärken des Mehrbettzimmers, über die selten gesprochen wird, weil man beim Thema Spitalzimmer fast automatisch zuerst an Nachteile denkt.

Wenn Nähe zu viel wird

Mit jedem zusätzlichen Bett kommt aber auch ein zusätzlicher Rhythmus dazu, der nicht zu den anderen passen muss. Einer schnarcht. Eine will um neun schlafen. Jemand telefoniert. Der Fernseher läuft. Eine Person braucht nachts dreimal Hilfe. Der Nachbar ist einfach nur erschöpft und will seine Ruhe. Was der eine erlebt, bekommt der andere zwangsläufig mit.

Am stärksten spüre ich das bei persönlichen Gesprächen. Ein Vorhang schützt vor Blicken. Vor Worten schützt er kaum. Wenn ich mit jemandem über Ängste spreche, über Ausscheidung, über Sexualität, über eine schwere Diagnose, dann hören das im Vierbettzimmer möglicherweise drei weitere Menschen mit, die nur zwei, drei Meter entfernt liegen.

Ich kann das abfedern. Leiser sprechen. Den richtigen Moment abwarten. Wenn ein Raum frei ist, dorthin ausweichen. Aber die Wahrheit bleibt: Vollständige Privatsphäre lässt sich in einem geteilten Zimmer nicht herstellen, höchstens annähern. Das ist keine Kleinigkeit am Rande. Das ist die eigentliche Grenze dieser Zimmerform, und ich finde, wir sollten das offen so benennen, statt es wegzureden.


Gerade in der Onkologie bekommt der Raum eine andere Bedeutung


In der Onkologie merke ich jeden Tag, wie viel mehr ein Zimmer ist als ein Ort zum Schlafen. Hier werden Befunde besprochen. Hier weinen Angehörige. Hier verändert sich der Körper sichtbar, und Selbstständigkeit, die eben noch selbstverständlich war, wird zu etwas, um das man kämpfen muss. Manchmal sind es die letzten Tage eines Lebens.

Genau da wird ein Einzelzimmer zu etwas sehr Wertvollem. Es schafft den Raum für ein Gespräch, das nur diese eine Familie etwas angeht. Für Nähe. Für Abschied. Für Körperpflege, die niemand sonst sehen muss.


Und was würde ich selbst wählen?


Müsste ich selbst länger im Spital liegen, würde ich vermutlich ein Zweibettzimmer nehmen. Ich möchte jemanden im Raum haben, mit dem ich reden kann, wenn mir danach ist. Jemanden, der genau weiss, wie sich diese Tage anfühlen, weil er sie gerade selbst durchlebt. Allein die Anwesenheit eines anderen Menschen würde mir ein Gefühl von Sicherheit geben gleichzeitig hätte ich gerne genug Privatsphäre.

Zu dritt oder zu viert wäre für mich schon eine andere Geschichte. Mehr Stimmen, mehr Bewegung, mehr verschiedene Bedürfnisse im selben Raum.

Das ist nur meine persönliche Präferenz. Aber sie zeigt ganz gut, warum sich die Frage nach dem «richtigen» Zimmer nie allein über die Bettenzahl beantworten lässt.


Ein Zimmer verändert auch unsere Aufgabe


Wo jemand liegt, entscheiden meistens andere Faktoren: medizinischer Bedarf, Infektionsschutz, freie Betten, Organisation. Die Zimmerform können wir als Pflegende kaum beeinflussen. Wie wir mit ihr umgehen, dagegen schon.

Im Mehrbettzimmer heisst das für mich: Diskretion so gut wie möglich schaffen, den richtigen Moment für ein Gespräch suchen, spüren, wann die Gemeinschaft zu Belastung wird, ohne dabei die Grenzen dieses Raums zu leugnen. Im Einzelzimmer heisst es: genau hinschauen, wann aus Ruhe stiller Rückzug wird, und Mobilität, Begegnung und Kontakt aktiv mitdenken.

Was mir immer wieder auffällt: Wenn Menschen nach einem längeren Spitalaufenthalt zurückblicken, erinnern sie sich selten an die Zimmernummer. Sie erinnern sich an ein Gespräch. An eine schwierige Nacht. An eine kleine Geste. An jemanden, der genau im richtigen Moment zur Tür hereinkam, oder der sie einfach mal wieder mit hinausgenommen hat.

Ein gutes Patientenzimmer misst sich für mich nicht an der Zahl seiner Betten, sondern daran, ob wir merken, was der Mensch darin gerade wirklich braucht.

 

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